BERATUNGSUNTERNEHMEN
Harald Brennecke
Brennecke & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte mbB
Unser Motto:
»Recht für Unternehmer und Unternehmen«
Ansprechpartner
Herr Harald Brennecke
Berater Harald Brennecke
Beratervorstellung
Wir sind eine Rechtsanwaltkanzlei, die auf rechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmern und Unternehmen des mittleren und kleineren Mittelstands spezialisiert ist. Wir sehen uns als Spezialisten für komplexere Fälle. Unsere Beratungsbereiche umfassen insbesondere:
Sanierung und Insolvenz, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Haftungsrecht, Bankrecht, Steuerrecht, Vertriebsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Berufsrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Inkasso, Vollstreckungsabwehr und weitere. Da die Lösung rechtlicher Fälle häufig auch außerhalb von Paragrafen liegt, begleiten wir unsere Mandanten auch in strategischer Hinsicht im Interesse eines optimalen Ergebnisses.
Berater-Schwerpunkte
- Restrukturierung
- Reorganisation & Transformation
- Nachfolgemanagement
Markenentwicklung und -positionierung
Interimsmanagement
- Vertriebs- & Marketingstrategie
- E-Commerce & Digital Marketing
Leistung, Vergütung & Arbeitszeit
- Risikomanagement
- Finanzstrategie & Organisation
- M&A – Merger & Acquisition
- AGB-Recht
- Arbeitsrecht
- Bankrecht
- Berufsrecht
- Datenschutzrecht
- Franchiserecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftungsrecht
- Handelsrecht
- Handelsvertreterrecht
- IT-Recht
- Inkasso
- Insolvenzrecht
- Lizenzrecht
- Markenrecht
- Produkthaftungsrecht
- Steuerrecht
- Urheberrecht
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Mediation
Case Stories
Einige Fälle aus dem Insolvenzrecht in den letzten Jahren:
- Begleitung eines chinesischen Investors beim Erwerb eine Automobilmarke aus der Insolvenz.
- Sanierung einer GmbH & Co. KG nach langjährigen Streitigkeiten mit den finanzierenden Banken; Begleitung bis zur erfolgreichen Umfinanzierung
- Begleitung von Geschäftsführern bezüglich der Insolvenz der Gesellschaft, Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter; Vermeidung von Folge-Privatinsolvenzen (etliche Fälle)
- Verteidigung von Geschäftsführer gegen Haftungsansprüche des Insolvenzverwalters (etliche Fälle)
- Durchsetzung von Ansprüchen von Gläubigern eines insolventen Unternehmens gegen dessen Geschäftsführer persönlich aufgrund persönlicher Haftungsansprüche (mehrere Fälle)
- Strafverteidigung eines Geschäftsführers einer insolventen GmbH wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Vorenthalten von Arbeitsentgelt (etliche Fälle)
- Durchsetzung von Insolvenzforderungen im Insolvenzverfahren (etliche Fälle)
ZIELSETZUNG
- Gründung von Kapitalgesellschaften (etliche Fälle)
- Liquidation von Kapitalgesellschaften (etliche Fälle)
- Auseinandersetzung von Gesellschaften aufgrund von Gesellschafterstreitigkeiten (etliche Fälle)
- strategische Begleitung von Kapitalgesellschaften
- Entwurf oder Prüfung von Franchisesystemen und -verträgen (etliche Fälle)
- Geltendmachung von Handelsvertreterausgleich (etliche Fälle)
- Verhandlung von komplexen Vertragswerken (viele Fälle)
- steuerliche Begleitung im Gesellschaftsrecht
- Haftungsansprüche gegen Banken
- Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen und einstweilige Verfügungen im gewerblichen Rechtsschutz (etliche Fälle)
Zertifikate & Auszeichnungen:
Harald Brennecke:
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Besondere Qualifikationen:
Strategische Begabung
Mitgliedschaft in Verbänden / Organisationen
- Deutschen Anwaltverein und Anwaltverein Karlsruhe
- Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein
- Wirtschaftsrat der C.D.U. e.V. als parteiloses Mitglied
- Vorstand des regBRAINs e.V.
- Geschäftsführer der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
- Geschäftsführer des Verlags Mittelstand und Recht
Ihr Werdegang
- Studium in Berlin und Heidelberg
- Referendariat am OLG Karlsruhe
- Selbständiger Rechtsanwalt seit 1997
Ansprechbar in
- deutsch
- englisch